Beispiel
Hausgeld in Eigentümer- und Mieteranteil trennen
Das Hausgeld beträgt 320 EUR pro Monat. Davon sind 210 EUR umlagefähig und 110 EUR bleiben rechnerisch beim Eigentümer.Hausgeld gesamt320 EUR / Monat
Umlagefähig210 EUR / Monat
Nicht umlagefähig110 EUR / Monat
Ergebnis110 EUR monatliche EigentümerbelastungFür den Cashflow ist vor allem der nicht umlagefähige Anteil wichtig. Die WEG-Rücklage sollte nicht doppelt angesetzt werden.
Warum die Aufteilung so wichtig ist
Viele Kaufinteressenten sehen nur das gesamte Hausgeld. Für den Cashflow ist aber entscheidend, welcher Anteil auf Mieter umgelegt werden kann und welcher Anteil dauerhaft beim Eigentümer bleibt.
Nicht umlagefähige Kosten wirken direkt auf den Cashflow
Verwalterkosten, Instandhaltung, Rücklagenanteile oder bestimmte WEG-Kosten reduzieren den monatlichen Überschuss. Werden sie vergessen, sieht eine Wohnung schnell attraktiver aus, als sie rechnerisch ist.
WEG-Unterlagen zusätzlich prüfen
Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung und Protokolle können Hinweise auf Sonderumlagen, Sanierungsbedarf oder Rücklagenprobleme geben. Diese Punkte gehören neben die reine Rechneranalyse.